Das Europapatent
Eine europäische Patentanmeldung kann sich auf einige oder alle Vertragsstaaten erstrecken. Derzeit sind dies:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Das zentral vom Europäischen Patentamt erteilte Europäische Patent ist ein Bündel europäischer Einzelpatente mit jeweils nationaler Wirkung. Der große Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass nicht mit fünf, sieben oder gar 27 Patentämtern verhandelt werden muss, sondern nur mit einem, eben dem Europäischen Patentamt.
Lorenz & Kollegen Patentanwalt: Patentanwaltskanzlei, Alte Ulmer Straße 2, 89522 Heidenheim, Tel: 07321 / 9595-0