Lorenz & Kollegen: Patent- und Rechtsanwaltskanzlei

Das Geschmacksmuster

Anwendungsbereich:

Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für "ästhetische" Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen.

Ausschlüsse:

Keine. Die Gestaltung der Erzeugnisse muss aber den Formen- und/oder Farbsinn ansprechen.

Voraussetzungen:

Das Design muss am Anmeldetag neu und eigentümlich sein; es muss die durchschnittliche Leistung eines Designers übersteigen. Gute handwerkliche Arbeit allein genügt nicht.

Laufzeit:

Maximal 25 Jahre.

Lorenz & Kollegen Patentanwalt: Patentanwaltskanzlei, Alte Ulmer Straße 2, 89522 Heidenheim, Tel: 07321 / 9595-0