Anwendungsbereich:
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für "ästhetische" Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen.
Ausschlüsse:
Keine. Die Gestaltung der Erzeugnisse muss aber den Formen- und/oder Farbsinn ansprechen.
Voraussetzungen:
Das Design muss am Anmeldetag neu und eigentümlich sein; es muss die durchschnittliche Leistung eines Designers übersteigen. Gute handwerkliche Arbeit allein genügt nicht.
Laufzeit:
Maximal 25 Jahre.
Lorenz & Kollegen Patentanwalt: Patentanwaltskanzlei, Alte Ulmer Straße 2, 89522 Heidenheim, Tel: 07321 / 9595-0