Anwendungsbereich:
Mikroelektronische Halbleiter (Chips) mit Mehrschichtaufbau.
Voraussetzungen:
Geschützt werden "dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien), wenn und soweit sie Eigenart aufweisen". Das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn es sich um Leistungen handelt, die nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit sind.
Laufzeit:
Maximal zehn Jahre. Die Schutzdauer beginnt - je nach Voraussetzungen - entweder mit der Anmeldung oder mit der ersten geschäftlichen Verwertung.
Lorenz & Kollegen Patentanwalt: Patentanwaltskanzlei, Alte Ulmer Straße 2, 89522 Heidenheim, Tel: 07321 / 9595-0