Anwendungsbereich:
Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Einige Beispiele: Das Wortzeichen "Persil", der Mercedes-Stern oder der Kranich der Lufthansa als Bildzeichen, das Bayer-Kreuz als kombiniertes Wort-Bild-Zeichen.
Ausschlüsse:
Rein beschreibende Angaben wie z. B. "feuerfest" oder "Kompaktblitz" und allgemeine Bezeichnungen wie "Super" oder "Top". Nicht eintragbar sind auch einfache geometrische Figuren.
Auslandsschutz:
Ein internationaler Schutz ist durch Anmeldung einer internationalen Marke, einer Gemeinschaftsmarke oder national beantragten ausländischen Markenanmeldungen möglich.
Laufzeit:
Die Eintragung von Marken erfolgt für zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Die Dienstleistungsmarke:
Unter den Begriff der Marken (vormals Warenzeichen) fällt auch die Dienstleistungsmarke, die für Dienstleistungsunternehmen eingetragen wird, wie z.B. Hotels, Reisebüros, Ingenieurbüros, Unternehmensberater, Fahrschulen, Banken, Messegesellschaften usw.
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