Lorenz & Kollegen: Patent- und Rechtsanwaltskanzlei

Die Marke

Anwendungsbereich:

Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Einige Beispiele: Das Wortzeichen "Persil", der Mercedes-Stern oder der Kranich der Lufthansa als Bildzeichen, das Bayer-Kreuz als kombiniertes Wort-Bild-Zeichen.

Ausschlüsse:

Rein beschreibende Angaben wie z. B. "feuerfest" oder "Kompaktblitz" und allgemeine Bezeichnungen wie "Super" oder "Top". Nicht eintragbar sind auch einfache geometrische Figuren.

Auslandsschutz:

Ein internationaler Schutz ist durch Anmeldung einer internationalen Marke, einer Gemeinschaftsmarke oder national beantragten ausländischen Markenanmeldungen möglich.

Laufzeit:

Die Eintragung von Marken erfolgt für zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Die Dienstleistungsmarke:

Unter den Begriff der Marken (vormals Warenzeichen) fällt auch die Dienstleistungsmarke, die für Dienstleistungsunternehmen eingetragen wird, wie z.B. Hotels, Reisebüros, Ingenieurbüros, Unternehmensberater, Fahrschulen, Banken, Messegesellschaften usw.

Lorenz & Kollegen Patentanwalt: Patentanwaltskanzlei, Alte Ulmer Straße 2, 89522 Heidenheim, Tel: 07321 / 9595-0