Anwendungsbereich:
Technische Gegenstände und Verfahren, etwa Maschinen, Vorrichtungen, Geräte und deren Teile; chemische Erzeugnisse, z.B. Kunststoffgranulate, Kunstdünger oder Arzneimittel; Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeits- und Anwendungsverfahren; mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.
Ausschlüsse:
Nicht patentfähig sind z. B. ästhetische Formschöpfungen (Design) (--> Geschmacksmuster) und Regeln für Spiele.
Voraussetzung:
Die Erfindung muss drei Anforderungen erfüllen: Sie muss "neu" sein, auf "erfinderischer Tätigkeit" beruhen und "gewerblich anwendbar" sein.
Anmeldung und Prüfung:
Einzureichen sind eine technische Beschreibung der Erfindung (in der Regel mit Zeichnungen) sowie die Patentansprüche, in denen angegeben ist, was unter Schutz gestellt werden soll. Der fachkundigen Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche kommt eine zentrale Bedeutung zu, zumal nach Einreichnung des Antrages keine weiteren technischen Angaben "nachgeschoben" werden dürfen. Erfahrungsgemäß werden Anmeldungen häufig aufgrund von Fehlern abgelehnt, die bei sorgfältiger Ausarbeitung hätten vermieden werden können. Im Regelfall sollte daher die Anfertigung der Anmeldungsunterlagen durch einen Patentanwalt erfolgen. Wenn Sie jedoch Ihre Erfindung außenstehenden Personen mitteilen müssen, um z.B. die technische Realisierbarkeit oder die Vermarktungschancen überprüfen zu können, andererseits Sie die Kosten für eine fachkundige anwaltliche Vertretung vorerst noch nicht investieren wollen, raten wir Ihnen zu einer eigenen sogenannten “provisorischen Patentanmeldung”.
Laufzeit:
Das Patent hat eine Schutzdauer von maximal 20 Jahren ab dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung ist ab dem dritten Jahr eine Jahresgebühr zu entrichten.
Lorenz & Kollegen Patentanwalt: Patentanwaltskanzlei, Alte Ulmer Straße 2, 89522 Heidenheim, Tel: 07321 / 9595-0