Lorenz & Kollegen: Patent- und Rechtsanwaltskanzlei

Der Sortenschutz

Anwendungsbereich:

Vermehrung neuer Züchtungen von Nutz- und Zierpflanzen.

Ausschlüsse:

Alle Pflanzensorten, die nicht im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind.

Voraussetzungen:

Die Pflanzensorte muss neu, hinreichend homogen, beständig und unterscheidbar sein sowie eine eintragungsfähige Bezeichnung aufweisen.

Laufzeit:

Der Sortenschutz beträgt 25, in Ausnahmefällen 30 Jahre.

Lorenz & Kollegen Patentanwalt: Patentanwaltskanzlei, Alte Ulmer Straße 2, 89522 Heidenheim, Tel: 07321 / 9595-0