{"id":1749,"date":"2021-02-15T15:41:02","date_gmt":"2021-02-15T14:41:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/expertise\/schutzrechte\/"},"modified":"2022-03-13T20:57:41","modified_gmt":"2022-03-13T19:57:41","slug":"protection-rights","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/expertise\/protection-rights\/","title":{"rendered":"\ubcf4\ud638\uad8c"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row full_width=&#8221;stretch_row_content_no_spaces&#8221; css=&#8221;.vc_custom_1633006680453{padding-top: 22% !important;padding-bottom: 22% !important;background-image: url(https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/9X5A7347.jpg?id=751) !important;background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: cover !important;}&#8221;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=&#8221;\ubcf4\ud638\uad8c&#8221; font_container=&#8221;tag:h2|text_align:center&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_separator color=&#8221;custom&#8221; border_width=&#8221;2&#8243; el_width=&#8221;20&#8243; accent_color=&#8221;#003987&#8243;][vc_empty_space][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]\uc0b0\uc5c5 \uc7ac\uc0b0\uad8c\uc740 \uae30\uc220 \ubcf4\ud638\uad8c\uacfc \ube44\uae30\uc220 \ubcf4\ud638\uad8c\uc73c\ub85c \ub098\ub204\uc5b4\uc9d1\ub2c8\ub2e4. \ubb3c\ub860, \ub2f9\uc0ac\ub294 \ubaa8\ub4e0 \uc0b0\uc5c5 \uc7ac\uc0b0\uad8c\uc5d0 \uad00\ud55c \uc885\ud569\uc801\uc778 \uc790\ubb38\uc744 \uc81c\uacf5\ud560 \uc218 \uc788\uc73c\uba70 \uc6d0\ud558\ub294 \uacbd\uc6b0 \uadc0\ud558\uac00 \uc120\ud0dd\ud55c \ud2b9\ud5c8\uccad\uc5d0 \ucd9c\uc6d0 \ubc0f\/\ub610\ub294 \ub4f1\ub85d\uc744 \uc2dc\uc791\ud560 \uc218 \uc788\uc2b5\ub2c8\ub2e4.<\/p>\n<p>\uae30\uc220 \ubcf4\ud638\uad8c \uc911\uc5d0\ub294 \ud2b9\ud5c8 \uc790\uccb4, \ud2b9\ud5c8\uc640 \ubc00\uc811\ud55c \uad00\ub828\uc774 \uc788\ub294 \uc0c1\ud45c, \ube44\uad50\uc801 \ub4dc\ubb3c\uac8c \uc0ac\uc6a9\ub418\ub294 \uc9d1\uc801\ud68c\ub85c \ubc30\uce58\uc124\uacc4 \ubcf4\ud638 \ubc0f \uc2dd\ubb3c \ud488\uc885 \ubcf4\ud638\uac00 \uc788\uc2b5\ub2c8\ub2e4.<\/p>\n<p>\ud544\uc218\uc801 \ube44\uae30\uc220 \ubcf4\ud638\uad8c\uc5d0\ub294 \uc0c1\ud45c\uba85 \ubc0f \ub514\uc790\uc778 (\uc774\uc804\uc758 &#8220;\ub4f1\ub85d \ub514\uc790\uc778&#8221;)\uc774 \ud3ec\ud568\ub429\ub2c8\ub2e4.[\/vc_column_text][vc_empty_space][vc_tta_accordion shape=&#8221;square&#8221; color=&#8221;white&#8221; gap=&#8221;15&#8243; c_icon=&#8221;chevron&#8221; c_position=&#8221;right&#8221; active_section=&#8221;0&#8243; collapsible_all=&#8221;true&#8221;][vc_tta_section title=&#8221;\ud2b9\ud5c8&#8221; tab_id=&#8221;1613741689138-88e44d62-77211613741832338&#8243;][vc_column_text]<strong>Anwendungsbereich<\/strong><br \/>\nTechnische Gegenst\u00e4nde und Verfahren, etwa Maschinen und deren Teile; chemische Erzeugnisse, z. B. Kunststoffgranulate, Kunstd\u00fcnger oder Arzneimittel; Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeitsverfahren und mikrobiologische Verfahren.<\/p>\n<p><strong>Ausschl\u00fcsse<\/strong><br \/>\nNicht patentf\u00e4hig in Deutschland sind z. B. \u00e4sthetische Formsch\u00f6pfungen (-&gt; Design), Gesch\u00e4ftsmethoden und medizinische Heilverfahren.<\/p>\n<p><strong>Voraussetzungen<\/strong><br \/>\nDie Erfindung muss im Wesentlichen drei Anforderungen erf\u00fcllen: Sie muss gewerblich anwendbar und weltweit neu sein sowie auf einer \u201eerfinderischen T\u00e4tigkeit\u201c beruhen, d. h. sie darf sich f\u00fcr den Durchschnittsfachmann nicht einfach aus dem Stand der Technik ergeben.<\/p>\n<p><strong>Anmeldung und Pr\u00fcfung<\/strong><br \/>\nEinzureichen beim Deutschen Patent- und Markenamt sind eine technische Beschreibung der Erfindung (in der Regel mit Zeichnungen) sowie die Patentanspr\u00fcche, in denen angegeben ist, was unter Schutz gestellt werden soll. Der fachkundigen Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der Patentanspr\u00fcche kommt eine zentrale Bedeutung zu, zumal nach Einreichung des Antrages keine weiteren technischen Angaben \u201enachgeschoben\u201c werden d\u00fcrfen. Erfahrungsgem\u00e4\u00df werden Anmeldungen h\u00e4ufig aufgrund von Fehlern abgelehnt, die bei sorgf\u00e4ltiger Ausarbeitung h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen. Im Regelfall sollte daher die Anfertigung der Anmeldungsunterlagen durch einen Patentanwalt erfolgen. Das Patentamt nimmt eine Pr\u00fcfung der Erfindung im Hinblick auf ihre Patentf\u00e4higkeit vor. Nach erfolgreichem Abschluss des Pr\u00fcfungsverfahrens wird das Patent erteilt. Ab diesem Zeitpunkt k\u00f6nnen Verbietungsrechte geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Laufzeit<\/strong><br \/>\nDas Patent hat eine Schutzdauer von maximal 20 Jahren ab dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung ist ab dem dritten Jahr eine Jahresgeb\u00fchr zu entrichten.[\/vc_column_text][vc_column_text el_class=&#8221;checkliste&#8221;]<strong>Checkliste \u2013 Ihr Weg zum Patentschutz<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Erfindung (Prototyp nicht notwendig)<\/li>\n<li>Geheimhalten der Erfindung bis zur Anmeldung<\/li>\n<li>Eventuell Recherche nach vorhandenem Stand der Technik<\/li>\n<li>Patentanmeldung ausarbeiten und am Patentamt einreichen<\/li>\n<li>Optional Nachanmeldungen im Ausland binnen Jahresfrist<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;\uc720\ub7fd \ud2b9\ud5c8&#8221; tab_id=&#8221;1613741689149-0758f1ac-b5291613741832338&#8243;][vc_column_text]Ein europ\u00e4isches Patent kann einige oder alle Vertragsstaaten umfassen. Derzeit sind dies:<\/p>\n<ul>\n<li>Albanien<\/li>\n<li>Belgien, Bulgarien<\/li>\n<li>D\u00e4nemark, Deutschland<\/li>\n<li>Estland<\/li>\n<li>Finnland, Frankreich<\/li>\n<li>Griechenland, Gro\u00dfbritannien<\/li>\n<li>Irland, Island, Italien<\/li>\n<li>Kroatien<\/li>\n<li>Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg<\/li>\n<li>Malta, Mazedonien, Monaco<\/li>\n<li>Niederlande, Norwegen<\/li>\n<li>\u00d6sterreich<\/li>\n<li>Polen, Portugal<\/li>\n<li>Rum\u00e4nien<\/li>\n<li>San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien<\/li>\n<li>Tschechische Republik, T\u00fcrkei<\/li>\n<li>Ungarn<\/li>\n<li>Zypern<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das zentral vom <strong>Europ\u00e4ischen Patentamt<\/strong> erteilte Europ\u00e4ische Patent ist ein B\u00fcndel europ\u00e4ischer Einzelpatente mit jeweils nationaler Wirkung. Der gro\u00dfe Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass nicht mit einer Vielzahl von nationalen Patent\u00e4mtern verhandelt werden muss, sondern nur mit einem, eben dem <strong>Europ\u00e4ischen Patentamt<\/strong>.[\/vc_column_text][vc_column_text el_class=&#8221;checkliste&#8221;]<strong>Checkliste \u2013 Ihr Weg zum Patentschutz<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Erfindung (Prototyp nicht notwendig)<\/li>\n<li>Geheimhalten der Erfindung bis zur Anmeldung<\/li>\n<li>Eventuell Recherche nach vorhandenem Stand der Technik<\/li>\n<li>Patentanmeldung ausarbeiten und am Patentamt einreichen<\/li>\n<li>Optional Nachanmeldungen im Ausland binnen Jahresfrist<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;Einheitspatent&#8221; tab_id=&#8221;1645014490266-d5e603c1-faaf&#8221;][vc_column_text]Das &#8220;einheitliche Patentsystem&#8221; bezeichnet zum einen das &#8220;europ\u00e4ische Patent mit einheitlicher Wirkung&#8221;, das sogenannte &#8220;Einheitspatent&#8221;, und zum anderen die Errichtung eines &#8220;Einheitlichen Patentgerichts&#8221;. Derzeit wird der Start des neuen Systems f\u00fcr die zweite Jahresh\u00e4lfte 2022 erwartet.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend bisher ein Europ\u00e4isches Patent nach dem Europ\u00e4ischen Patent\u00fcbereinkommen (EP\u00dc), einem multinationalen Vertrag zwischen 38 Vertragsstaaten, mit dem Ablauf von drei Monaten nach der Ver\u00f6ffentlichung der Erteilung in ein B\u00fcndel einzelner nationaler Patente zerf\u00e4llt, f\u00fcr welches im Anschluss nationale Voraussetzungen zu erf\u00fcllen sind und nationale Kosten entstehen, wird das europ\u00e4ische Patent mit einheitlicher Wirkung, das Einheitspatent (auch: EU-Patent, Unitary Patent), in Zukunft Abhilfe schaffen und das nunmehr gesamte Patentverfahren f\u00fcr alle teilnehmenden Staaten vereinfachen und vereinheitlichen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Einheitspatent wird \u2013 wie das europ\u00e4ische Patent nach dem bisherigen Recht \u2013 zun\u00e4chst ebenfalls nach den derzeit geltenden Vorschriften des EP\u00dc nach erfolgtem Recherche- und Pr\u00fcfungsverfahren erteilt. Nach regul\u00e4rer Erteilung des europ\u00e4ischen Patents kann kostenfrei f\u00fcr die am einheitlichen Patentsystem teilnehmenden Staaten eine &#8220;einheitliche Wirkung&#8221; beantragt werden. Der Anmelder hat hierf\u00fcr bis einen Monat nach Ver\u00f6ffentlichung des Erteilungshinweises im Europ\u00e4ischen Patentblatt Zeit. Das Einheitspatent ersetzt somit nicht das &#8220;klassische&#8221; europ\u00e4ische Patent, sondern ist vielmehr eine Variante neben nationalen Patenten und &#8220;klassischen&#8221; europ\u00e4ischen Patenten. Es kann auch mit dem &#8220;klassischen&#8221; europ\u00e4ischen Patent kombiniert werden. Gerne beraten wir Sie individuell zu den Vor- und Nachteilen eines &#8220;klassischen&#8221; europ\u00e4ischen Patents gegen\u00fcber dem neuen Einheitspatent.<\/p>\n<p>Gen\u00fcgt der Antrag auf einheitliche Wirkung den Erfordernissen, erteilt das Europ\u00e4ische Patentamt ein Einheitspatent, d. h. es tr\u00e4gt die einheitliche Wirkung in das Register f\u00fcr den einheitlichen Patentschutz ein und teilt dem Antragsteller den Tag dieser Eintragung mit.<\/p>\n<p>Das Einheitspatent hat in allen teilnehmenden Staaten die gleiche Wirkung und erm\u00f6glicht es zuk\u00fcnftig, dieses in seiner Gesamtheit f\u00fcr alle Staaten durchzusetzen, anzufechten, zu vernichten oder zu \u00fcbertragen. Bisher war dies nach dem EP\u00dc jeweils f\u00fcr jedes einzelne Land separat erforderlich.<\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeit ein Europ\u00e4isches Patent nach den bisherigen Vorschriften zu erlangen, besteht weiterhin, insbesondere da auch nicht alle bisherigen EP\u00dc-Staaten die internationalen Vertr\u00e4ge zum Einheitspatent unterzeichnet haben bzw. unterzeichnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Schutz entfalten wird das Einheitspatent zuk\u00fcnftig in zun\u00e4chst 17 Europ\u00e4ischen Staaten: \u00d6sterreich, Belgien, Bulgarien, D\u00e4nemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Schweden. Insgesamt 24 L\u00e4nder, alle EU-Mitgliedstaaten au\u00dfer Spanien, Kroatien und Polen, hatten bereits angek\u00fcndigt am einheitlichen Patentsystem teilzunehmen. Weitere L\u00e4nder werden demnach folgen. Es ist hierbei zu ber\u00fccksichtigen, dass es \u2013 je nach Beitrittsdaten der einzelnen L\u00e4nder \u2013 verschiedene Generationen von Einheitspatenten geben wird, die jeweils eine unterschiedliche territoriale Reichweite haben werden.<\/p>\n<p>Die Vor- und Nachteile eines Europ\u00e4ischen Patents nach dem bisherigen Recht im Gegensatz zum neuen Einheitspatent sind einzelfallabh\u00e4ngig abzuw\u00e4gen. Im Hinblick auf die Anmeldestrategie Ihres Unternehmens ist individuell eine Entscheidung zu treffen, ob ein &#8220;klassisches&#8221; europ\u00e4isches Patent oder ein Einheitspatent vorzuziehen ist oder eine Kombination beider Modelle. Die einheitliche Durchsetzung des Einheitspatents in allen teilnehmenden L\u00e4ndern ist ein Vorteil. Es sollte jedoch ber\u00fccksichtigt werden, dass das Einheitspatent auch durch eine Nichtigkeitsklage mit Wirkung f\u00fcr jedes teilnehmende Land einheitlich zu Fall gebracht werden kann.<\/p>\n<p>Das Einheitspatent kann eine Kostenersparnis mit sich bringen, welche sich in der Regel jedoch erst ab einer gewissen Anzahl an L\u00e4ndern (ca. vier), welche f\u00fcr den Anmelder interessant sind, zeigt.<\/p>\n<p>Der generelle Verwaltungsaufwand des Einheitspatents ist im Gegensatz zum Europ\u00e4ischen Patent nach dem bisherigen Recht reduziert, da keine umfangreichen Validierungen samt nationalen Amtsgeb\u00fchren, Vollmachten und nationalen Auslandsvertretern mehr erforderlich sowie verringerte \u00dcbersetzungserfordernisse einzuhalten sind. Hinsichtlich der \u00dcbersetzungserfordernisse ist anzumerken, dass in einer \u00dcbergangszeit die \u00dcbersetzung der Beschreibung zu erfolgen hat (sofern die Verfahrenssprache Franz\u00f6sisch oder Deutsch ist, eine vollst\u00e4ndige \u00dcbersetzung der Patentschrift ins Englische), wobei der \u00dcbersetzung keine Rechtswirkung zukommt. Sp\u00e4ter sollen keine \u00dcbersetzungen mehr erforderlich sein.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich sind keine einzelnen nationalen Jahresgeb\u00fchren f\u00fcr das Einheitspatent mehr zu entrichten, sondern es ist lediglich eine einzige Jahresgeb\u00fchr an das EPA zu bezahlen. Die Kostenersparnis ist dabei grunds\u00e4tzlich gr\u00f6\u00dfer, in je mehr L\u00e4ndern der Anmelder Schutz mit einem &#8220;klassischen&#8221; europ\u00e4ischen Patent beanspruchen w\u00fcrde. Nach Sch\u00e4tzungen des EPA relativiert sich die Ersparnis bei lediglich vier ausgew\u00e4hlten L\u00e4ndern auf 8 %, vergleicht man die Jahresgeb\u00fchren und die Validierungskosten des &#8220;klassischen&#8221; Patents mit den Jahresgeb\u00fchren und den Validierungskosten des Einheitspatents bei 20 Jahren Patentlaufzeit. Letztendlich h\u00e4ngen die Kosten allerdings von den ausgew\u00e4hlten L\u00e4ndern bzw. deren Jahresgeb\u00fchren, dem Erfordernis von \u00dcbersetzungen und den Validierungskosten ab, so dass auch bei vier oder mehr L\u00e4ndern das &#8220;klassische&#8221; Patent g\u00fcnstiger sein kann. Wichtig ist auch zu erw\u00e4hnen, dass es nach dem neuen System nicht mehr m\u00f6glich sein wird, das Patent beispielsweise nach Ablauf von zehn Jahren lediglich noch in Deutschland aufrecht zu erhalten, um Jahresgeb\u00fchren einzusparen. Da die \u00fcberwiegende Anzahl der Anmelder abweichende Entscheidungen hinsichtlich L\u00e4nderauswahl und auch hinsichtlich der Laufzeiten der nationalen Patente in den einzelnen L\u00e4ndern trifft, ist hier eine individuelle Beratung erforderlich, um f\u00fcr Sie die besten Anmeldeoption zu erarbeiten.<\/p>\n<p>Das Einheitliche Patentgericht (EPG, engl. Unified Patent Court, UPC) wird das Gericht zum einheitlichen Patentsystem werden, eine harmonisierte europ\u00e4ische Rechtsprechung weiter beg\u00fcnstigen und die Rechtssicherheit erh\u00f6hen. Das EPG ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr Einheitspatente. F\u00fcr &#8220;klassische&#8221; europ\u00e4ische Patente besteht eine parallele Zust\u00e4ndigkeit des EPG und der nationalen Gerichte.<\/p>\n<p>Bei den &#8220;klassischen&#8221; europ\u00e4ischen Patenten \u2013 nicht jedoch beim Einheitspatent \u2013 besteht w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit von sieben Jahren, die abermals um bis zu sieben weitere Jahre verl\u00e4ngerbar ist, die M\u00f6glichkeit eines sogenannten &#8220;opt-outs&#8221; hinsichtlich der Zust\u00e4ndigkeit des EPG, sofern bisher keine Klage vor dem EPG erhoben wurde. Hierf\u00fcr ist eine Mitteilung direkt zum EPG erforderlich. Somit k\u00f6nnen europ\u00e4ische Patente weiterhin nach den bisherigen Vorschriften behandelt werden und es sind beispielsweise von Wettbewerbern nationale Nichtigkeitsverfahren durchzuf\u00fchren. Ein R\u00fccktritt von dieser Ausnahmeregel ist jederzeit m\u00f6glich, sofern zu diesem Zeitpunkt keine Klage vor einem nationalen Gericht erhoben wurde. Somit kann das Patent letztlich doch zum Vorteil des Patentinhabers dem EPG unterstellt werden, sofern dieser \u2013 beispielweise im Verletzungsfall \u2013 die vollumf\u00e4ngliche Durchsetzung in allen Mitgliedstaaten bewirken m\u00f6chte. Wir beraten Sie gerne detailliert und individuell zu der Frage, ob Sie sich f\u00fcr oder gegen das &#8220;opt-out&#8221; hinsichtlich Ihrer Bestandspatente entscheiden sollten.<\/p>\n<p>Die zuk\u00fcnftigen \u00dcbergangsma\u00dfnahmen sehen vor, dass der Anmelder einen fr\u00fchen Antrag auf einheitliche Wirkung f\u00fcr europ\u00e4ische Patentanmeldungen stellen kann, zu denen bereits eine Mitteilung nach Regel 71 (3) EP\u00dc ergangen ist sowie einen Antrag auf Verschiebung der Erteilung ab dem Tag, an dem Deutschland die Ratifikationsurkunde zum EPG\u00dc hinterlegt. Beispiele finden sich auf <a href=\"https:\/\/www.epo.org\/law-practice\/unitary\/unitary-patent\/transitional-arrangements-for-early-uptake_de.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.epo.org\/law-practice\/unitary\/unitary-patent\/transitional-arrangements-for-early-uptake_de.html<\/a>[\/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner width=&#8221;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8221;2508&#8243; img_size=&#8221;full&#8221; onclick=&#8221;link_image&#8221;][vc_column_text]Grafik: EPA[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][vc_column_inner width=&#8221;1\/2&#8243;][vc_single_image image=&#8221;2503&#8243; img_size=&#8221;full&#8221; onclick=&#8221;link_image&#8221;][vc_column_text]Grafik: EPA[\/vc_column_text][\/vc_column_inner][\/vc_row_inner][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;PCT \ub4f1\ub85d&#8221; tab_id=&#8221;1613743923613-bb3e5d4d-aba7&#8243;][vc_column_text]Der \u201e<a href=\"http:\/\/www.wipo.int\/pct\">Vertrag \u00fcber die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens\u201c (PCT)<\/a> erm\u00f6glicht es, mit einem einzigen Antrag gleich eine Vielzahl von Staaten (auch au\u00dfereurop\u00e4ische) zu erfassen. Es wird eine zentrale Recherche nach vorver\u00f6ffentlichtem Stand der Technik zur Beurteilung der Patentf\u00e4higkeit der Erfindung von einem nationalen oder regionalen Patentamt, wie z. B. dem <a href=\"https:\/\/www.epo.org\/\">Europ\u00e4ischen Patentamt<\/a>, durchgef\u00fchrt. Sobald der Anmelder den \u201eInternationalen Recherchenbericht\u201c erhalten hat, der ihm Aufschluss \u00fcber die Patentf\u00e4higkeit gibt, und gegebenenfalls nach einem internationalen vorl\u00e4ufigen Pr\u00fcfungsverfahren, muss er die jeweiligen nationalen Phasen in den f\u00fcr ihn interessanten Staaten einleiten.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;\uc0c1\ud45c&#8221; tab_id=&#8221;1613743923399-f81d6dae-6c1a&#8221;][vc_column_text]<strong>Anwendungsbereich<br \/>\n<\/strong>Eine Marke dient als Herkunftsnachweis, zur Wiedererkennung und \u00fcbt eine Qualit\u00e4ts-, Garantie- und Vertrauensfunktion aus. Durch eine Marke k\u00f6nnen die von Ihrem Unternehmen angebotenen Waren und\/oder Dienstleistungen von gleichartigen Waren\/Dienstleistungen Ihrer Wettbewerber unterschieden werden. Durch die Eintragung einer Marke ist es neben Produktmarken auch effizient m\u00f6glich, Ihren Unternehmensnamen bundesweit, als Unionsmarke oder international als Marke sch\u00fctzen zu lassen.<\/p>\n<p>Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke in das Register. Mit der Eintragung einer Marke erwirbt der Inhaber das Recht, Dritten die Nutzung eines verwechslungsf\u00e4higen Zeichens zu untersagen. Die meisten Patent- und Marken\u00e4mter recherchieren allerdings nicht, ob der von Ihnen angemeldeten Marke \u00e4ltere Marken Dritter entgegenstehen. Daher ist es wichtig, vor der Markenanmeldung nach \u00e4lteren Marken zu recherchieren.<\/p>\n<p><strong>Ausschl\u00fcsse<br \/>\n<\/strong>Rein beschreibende Angaben wie z. B. \u201efeuerfest\u201c und allgemeine Bezeichnungen wie \u201eSuper\u201c oder \u201eTop\u201c sind nicht schutzf\u00e4hig, sie sind im Sinne des Markengesetzes freihaltebed\u00fcrftig und ihnen fehlt die Unterscheidungskraft.<\/p>\n<p><strong>Auslandsschutz<br \/>\n<\/strong>Ein internationaler Schutz ist durch Anmeldung einer internationalen Marke, einer Unionsmarke oder national beantragten ausl\u00e4ndischen Markenanmeldungen, z.B. einer US-Marke m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Laufzeit<br \/>\n<\/strong>Die Eintragung von Marken erfolgt f\u00fcr zehn Jahre und kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verl\u00e4ngert werden.[\/vc_column_text][vc_column_text el_class=&#8221;checkliste&#8221;]<strong>Checkliste \u2013 Ihr Weg zum Markenschutz<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Idee<\/li>\n<li>Schutzf\u00e4higkeit und m\u00f6gliche fremdsprachige Bedeutungen pr\u00fcfen<\/li>\n<li>Recherche nach bestehenden \u00e4lteren Rechten durchf\u00fchren<\/li>\n<li>Marke anmelden<\/li>\n<li>Auslandserweiterung des Markenschutzes<\/li>\n<li>Kollisions\u00fcberwachung einrichten<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;\ub514\uc790\uc778&#8221; tab_id=&#8221;1613743922919-9705b61e-7b11&#8243;][vc_column_text]<strong>Anwendungsbereich<br \/>\n<\/strong>Das Design eines Produkts spielt eine immer wichtigere Rolle bei der Kaufentscheidung. Nachdem die Lebenszyklen k\u00fcrzer und die Produktvielfalt gr\u00f6\u00dfer geworden sind, ist das Design oft das einzige f\u00fcr den Verbraucher wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal. Unternehmen k\u00f6nnen sich mit gelungenen und auffallenden Form- und Farbgestaltungen von Konkurrenzprodukten positiv abheben und Emotionen wecken.<\/p>\n<p>Eingetragene Designs sch\u00fctzen die Erscheinungsform von industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnissen, zum Beispiel von Kleidung, M\u00f6beln, Stoffen, Haushaltsger\u00e4ten wie z.B. von einer Kaffeemaschine oder Dekorationsgegenst\u00e4nden. Auch Teile von Erzeugnissen k\u00f6nnen als eingetragenes Design gesch\u00fctzt werden, zum Beispiel das Band einer Uhr oder die Kappe eines F\u00fcllers.<\/p>\n<p><strong>Voraussetzungen<br \/>\n<\/strong>Das Design muss am Anmeldetag weltweit neu und eigent\u00fcmlich sein, d. h. sein Gesamteindruck muss sich von jenem bereits bekannter Designs unterscheiden.<\/p>\n<p>Ein besonderes Gestaltungsniveau in qualitativer Hinsicht ist grunds\u00e4tzlich nicht erforderlich. Ber\u00fccksichtigt wird aber der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers. Die Gestaltungsfreiheit kann beispielsweise eingeschr\u00e4nkt sein, wenn auf dem entsprechenden Gebiet bereits eine Vielzahl von \u00e4hnlichen Designs existiert, wodurch die Anforderungen an den Unterscheidungsgrad entsprechend geringer sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Neuheitsschonfrist<br \/>\n<\/strong>Im Gegensatz zu dem absoluten Erfordernis der Neuheit eines Patents sieht das Designgesetz eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten betreffend eigene Vorver\u00f6ffentlichungen vor.<\/p>\n<p><strong>Laufzeit<br \/>\n<\/strong>Maximal 25 Jahre.[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][vc_tta_section title=&#8221;\ub4f1\ub85d \ub514\uc790\uc778&#8221; tab_id=&#8221;1614079724805-c1ea2a9d-eec7&#8243;][vc_column_text]<strong>Anwendungsbereich<br \/>\n<\/strong>Schutzf\u00e4hig sind technische Erfindungen, z. B. Maschinen, Vorrichtungen, Ger\u00e4te und Schaltungen.<\/p>\n<p><strong>Ausschl\u00fcsse<\/strong><br \/>\n\u00c4sthetische Formsch\u00f6pfungen (<strong>Design<\/strong>), Verfahren (<strong>Patent<\/strong>).<\/p>\n<p><strong>Voraussetzungen<br \/>\n<\/strong>Die Erfindung muss im Wesentlichen drei Anforderungen erf\u00fcllen: Sie muss gewerblich anwendbar und weltweit neu sein sowie auf einem &#8220;erfinderischen Schritt&#8221; beruhen, d. h. sie darf sich f\u00fcr den Durchschnittsfachmann nicht einfach aus dem Stand der Technik ergeben.<\/p>\n<p><strong>Neuheitsschonfrist<br \/>\n<\/strong>Im Gegensatz zu dem absoluten Erfordernis der Neuheit eines Patents sieht das Gebrauchsmustergesetz eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten betreffend eigene Vorver\u00f6ffentlichungen vor.<\/p>\n<p><strong>Anmeldung und Pr\u00fcfung<br \/>\n<\/strong>Die Anmeldeunterlagen sind mit denjenigen einer Patentanmeldung vergleichbar. Es erfolgt jedoch lediglich eine Formalpr\u00fcfung durch das <a href=\"http:\/\/www.dpma.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Deutsche Patent- und Markenamt<\/a> und dann die Eintragung des Gebrauchsmusters. Mit der Eintragung beginnt auch der Schutz. Die Pr\u00fcfung dauert in der Regel nur wenige Wochen, d. h. es handelt sich um ein schnelleres Verfahren als das Pr\u00fcfungsverfahren bei einer Patentanmeldung.<\/p>\n<p><strong>Laufzeit<br \/>\n<\/strong>Das Gebrauchsmuster kann nach drei Jahren um weitere drei Jahre und danach noch zweimal um je zwei Jahre verl\u00e4ngert werden. Somit ergibt sich eine Gesamtlaufzeit von maximal zehn Jahren, gerechnet ab dem Anmeldetag.[\/vc_column_text][vc_column_text el_class=&#8221;checkliste&#8221;]<strong>Checkliste \u2013 Ihr Weg zum Gebrauchsmusterschutz<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Erfindung (Prototyp nicht notwendig)<\/li>\n<li>Geheimhalten der Erfindung bis zur Anmeldung<\/li>\n<li>Eventuell Recherche nach vorhandenem Stand der Technik<\/li>\n<li>Gebrauchsmuster ausarbeiten und am Patentamt einreichen<\/li>\n<li>Optional Nachanmeldungen im Ausland binnen Jahresfrist<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_tta_section][\/vc_tta_accordion][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row full_width=&#8221;stretch_row_content_no_spaces&#8221; css=&#8221;.vc_custom_1633006680453{padding-top: 22% !important;padding-bottom: 22% !important;background-image: url(https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/wp-content\/uploads\/2021\/09\/9X5A7347.jpg?id=751) !important;background-position: center !important;background-repeat: no-repeat !important;background-size: cover !important;}&#8221;][vc_column][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=&#8221;\ubcf4\ud638\uad8c&#8221; font_container=&#8221;tag:h2|text_align:center&#8221; use_theme_fonts=&#8221;yes&#8221;][vc_separator color=&#8221;custom&#8221; border_width=&#8221;2&#8243; el_width=&#8221;20&#8243; accent_color=&#8221;#003987&#8243;][vc_empty_space][\/vc_column][\/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]\uc0b0\uc5c5 \uc7ac\uc0b0\uad8c\uc740 \uae30\uc220 \ubcf4\ud638\uad8c\uacfc \ube44\uae30\uc220 \ubcf4\ud638\uad8c\uc73c\ub85c \ub098\ub204\uc5b4\uc9d1\ub2c8\ub2e4. \ubb3c\ub860, \ub2f9\uc0ac\ub294 [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":1737,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1749","page","type-page","status-publish","hentry","wpbf-post"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1749","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1749"}],"version-history":[{"count":24,"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1749\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3375,"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1749\/revisions\/3375"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1737"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lorenz-kollegen.com\/ko\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1749"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}