Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Aus gegebenem Anlass möchten wir vor irreführenden Zahlungsaufforderungen warnen. Derzeit wird der Absender und der Name mit Unterschrift eines hochrangigen Mitarbeiters des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in betrügerischer Absicht verwendet/gefälscht und in Verbindung mit einer Zahlungsaufforderung massenhaft an Markenanmelder versendet. Die verwendeten Namen und Daten der Abteilung gibt es tatsächlich, weshalb nur auf den zweiten Blick zu erkennen ist, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben des DPMA handelt.

Schreiben mit Zahlungsaufforderungen für Schutzrechte sollten daher immer sehr sorgfältig geprüft werden. Unseren Mandanten empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten, sondern vorab Rücksprache mit uns zu halten.

Im vorliegenden Fall lässt sich u.a. anhand der Kontoverbindung ins Ausland (PL) erkennen, dass es sich nicht um ein amtliches Schreiben des DPMA handelt. Ein Screenshot des derzeit kursierenden Schreibens ist nachfolgend abgebildet, wobei die verwendeten Namen zensiert sind.

Weitere Informationen zu irreführenden Zahlungsaufforderungen sind auf der Webseite des DPMA (https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrende_zahlungsaufforderungen/index.html) zu finden.